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Vorstand/Beauftragungen/Ausschreibungen

1.623 Bytes hinzugefügt, 23:14, 26. Apr. 2016
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Aussagekräftige Bewerbungen erbitten wir '''bis 23.05.2016''' an vorstand@piratenbrandenburg.de .
 
Aufgaben:
<br>
In Gliederungen unterhalb des Landesverbandes, die handlungsunfähig sind, wird ein vom Landesvorstand beauftragter Ansprechpartner (Regionalbeauftragter, m/w) für die Piraten in den betreffenden Gliederungen einerseits und den Landesvorstand andererseits benannt. Die Aufgaben des Regionalbeauftragten bestehen
 
a) in der Beantwortung von Fragen, die die Gliederung betreffen
 
b) in vorbereitenden Gesprächen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit
 
c) in der Vorbereitung einer möglichen Auflösung der Gliederung auf dem Landesparteitag gemäß §28a der Landessatzung
 
d) in der Berichterstattung gegenüber Landesparteitag und Landesvorstand über den Zustand der Gliederung.
 
Vom Beauftragten wird selbständiges Handeln erwartet mit dem Ziel, möglichst die Handlungsfähigkeit der Gliederung wiederherzustellen oder aber mit der Auflösung geordnete Verhältnisse herbeizuführen. Notwendige Auslagen des Beauftragten werden auf Antrag durch Beschluss des Landesvorstandes ersetzt.
 
Die Handlungsunfähigkeit einer Untergliederung wird durch den Landesparteitag -bzw. im Zeitraum zwischen Landesparteitagen- durch den Landesvorstand festgestellt. Sie ergibt sich spätestens mit der Überfälligkeit einer Vorstandswahl in der Untergliederung. Die Feststellung der Handlungsunfähigkeit wird durch ein ein entgegenstehendes Votum des satzungsgemäßen Gliederungsvorstandes gegenstandslos.
 
Ein Beauftragter kann für eine Untergliederung, für mehrere Untergliederungen oder für alle handlungsunfähigen Untergliederungen, für die kein anderer Beauftragter benannt ist, benannt werden.
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