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Bearbeitungen
Änderungen
→2016: 16/1 abgeschlossen
!Anlass
!Berichterstatter
|}
!Sachverhalt
!Erledigungsdatum
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| [[Media:LSG-Bbg-16-1_Urteil_2016_06_08.pdf|LSG Bbg 16/1]]
| Klage abgewiesen
| Der Antragsteller focht die Wahl zu den Listenplätzen 2–X der Liste zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin an. Er rügte im Wesentlichen die Akkreditierung und Wahl eines Nichtmitglieds. Das Landesschiedsgericht (zuständig gemäß Verweisung) entschied, dass die fragliche Person Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin geworden und die Wahl daher nicht fehlerhaft war.
| 08. Juni 2016
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| [[Media:LSG-Bbg-16-2_Beschluss_2016_05_19.pdf|LSG Bbg 16/2]]