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Parteitag/2016.3/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2016.3 |autor=Bastian |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |titel=Einladung zu…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2016.3
|autor=Bastian
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Einladung zu Parteitagen
|zusammenfassung=Einladung zu Parteitagen
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:

§ 9 Absatz 3 der Landessatzung wird wie folgt geändert:

(3) <sup>1</sup>Die Einladung erfolgt in Textform oder durch Veröffentlichung auf der Website http://www.piratenbrandenburg.de. <sup>2</sup>Sofern die Einladung weder in Textform noch auf der Website rechtzeitig erfolgen kann, erfolgt die Einladung durch den Bundesanzeiger. <sup>3</sup>Verzichtet das Mitglied grundsätzlich auf eine Einladung in Textform, so bedarf es einer solchen nicht.
|begruendung=Die Arbeits- und Kostenaufwand Mitglieder, die keine funktionierende E-Mail-Adresse besitzen, per Post einzuladen kann eingespart werden. In der Bundessatzung ist die mittlerweile auch so geregelt.

Alte Fassung:
(3) <sup>1</sup>Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite des Landesverbandes, sowie durch Brief und/oder durch E-Mail an die Mitglieder. <sup>2</sup>Verzichtet das Mitglied grundsätzlich oder jeweils nach Empfang der Einladung per E-Mail auf eine schriftliche Einladung, so bedarf es einer solchen nicht.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2016.3
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Bastian
}}
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