9.135
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
|titel=Parteisponsoring
|zusammenfassung=öffentliches Sponsorverzeichnis
|text=Der Landesparteitag Onlineparteitag möge beschließen:
Der Landesverband führt ein öffentliches Sponsorverzeichnis in dem alle Sponsorleistungen für den Landesverband sowie seiner Organe und Arbeitsgemeinschaften offengelegt werden. Das Sponsorverzeichnis muss die Herkunft und Verwendung der Leistungen von Sponsoren und die geforderten Gegenleistungen enthalten. Sponsorverträge sind zu veröffentlichen. Sponsorzahlungen, die über parteieigene Firmen oder assoziierte Vereine an die Partei fließen, müssen dabei ebenfalls erfasst werden.