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Vorstand/Anfragen/Nr-00194

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{{Achtung|Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der [[Diskussion:{{PAGENAME}}|Diskussionsseite]] hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.}}

<!-- Bitte diese Vorlage ausfüllen! -->

{{Anfrage
|Thema = Gültigkeit von Beschlüssen
|Name = [[Benutzer:Uk|uk]]
|Status = neu
}}

== Frage ==

In der Geschäftsordnung des Landesvorstandes kann man folgendes lesen:

Art. Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse<br />
(2) Beschlussvorlagen durch den Landesvorstand sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen. Nach dieser Frist dürfen weitere Beschlussvorlagen nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. Der Vorstand ist angehalten, diese Ausnahmeregelung nur begrenzt und in begründeten Fällen zur Anwendung zu bringen und alle Beschlussvorlagen möglichst lange vor Beginn der Sitzung einzureichen und zu veröffentlichen.

Meine Frage dazu:

Warum ignoriert der Landesvorstand bewusst seine eigene Geschäftsordnung?

== Antwort ==

Antwort bitte hier rein!


<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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