Vorstand/Anfragen/Nr-00194
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Thema: Gültigkeit von Beschlüssen
Name: uk
Status: beantwortet
Frage
In der Geschäftsordnung des Landesvorstandes kann man folgendes lesen:
Art. Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse
(2) Beschlussvorlagen durch den Landesvorstand sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung einzureichen. Nach dieser Frist dürfen weitere Beschlussvorlagen nur gestellt und beraten werden, wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. Der Vorstand ist angehalten, diese Ausnahmeregelung nur begrenzt und in begründeten Fällen zur Anwendung zu bringen und alle Beschlussvorlagen möglichst lange vor Beginn der Sitzung einzureichen und zu veröffentlichen.
Meine Frage dazu:
Warum ignoriert der Landesvorstand bewusst seine eigene Geschäftsordnung?
Antwort
- In der Regel befinden sich Beschlussvorlagen 24 Stunden vorher zumindest im Sitzungspad.
- Aus aktuellen und manchmal auch zeitlichen Gründen kann dies jedoch nicht immer eingehalten werden.
- Bisher wurde der Behandlung dieser Beschlussvorlagen nicht widersprochen.
- Für den Hinweis auf die Veröffentlichung der Beschlussvorlagen vielen Dank.
- Auch hier werden wir es nicht ablehnen, wenn sich ein Freiwilliger findet, der die Aufgabe der Beschlussveröffentlichung im Wiki übernimmt.
Zu deiner Frage:
- Der Vorstand ignoriert seine Geschäftsordnung nicht, wir arbeiten nur unter diversen thematischen und zeitlichen Restriktionen.
Thomas Bennühr 13:16, 22. Jan. 2017 (CET)