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K
→LSG Bbg 17/1
Richter sind von der Entscheidung über Beschlüsse von (Online-)Parteitagen ihrer Gliederung ausgeschlossen, zumindest wenn sie an diesen Parteitagen teilnahmen und akkreditiert waren.<br />
<br />
'''nachfolgend ''' [[Medium:PP 100276262 Beschluss anonym.pdf|BSG - Beschluss vom 27.04.17]]<br />
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 SGO betrifft nur Organe der Executive, nicht Organe der Legislative.<br />
Richter können daher an (Online-)Parteitagen teilnehmen und anschließend über dort getroffene Beschlüsse entscheiden.