8.113
Bearbeitungen
Änderungen
K
→Update
2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und<br />
3. nicht gemäß § 11 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.<br />
|prüficon=12
|urltype=Potsdam/SPT2017.1
|abstimmung=12
|wikiBenutzer=Bastian
}}