Unterstütze uns! Spende jetzt!

Änderungen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

2.203 Bytes hinzugefügt, 18:44, 7. Dez. 2017
Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Landesparteitag |jahreszahl=2017.x |autor=Thomas(OHV) |antragstyp=Satzungsänderungsantrag |titel=Neufassu…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Landesparteitag
|jahreszahl=2017.x
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=Satzungsänderungsantrag
|titel=Neufassung von § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
|zusammenfassung=§ 25 wird textlich und inhaltlich überarbeitet
|text=:Der Landesparteitag mögen beschließen, dass § 25 der Satzung wie folgt neu gefasst wird.
:'''§ 25 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen'''
:(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
:(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis
:(3) Landeslisten werden von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt, sofern nicht eine gemeinsame Liste zusammen mit dem Bundesverband zur Europawahl aufgestellt wird.
:(4) Wahlkreisbewerber werden
:a) in Wahlkreisen, deren Grenzen deckungsgleich mit denen eines oder mehrerer Gebietsverbände mittlerer Gliederung sind, von den existierenden Gliederungen selbst aufgestellt,
:b) in sonstigen Fällen beruft der Landesvorstand die Wahlkreisversammlung bzw. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers im Sinne der geltenden Wahlgesetze ein.
:(5) Für Kommunalwahlen können auch Nicht-Parteimitglieder für die Piratenpartei aufgestellt werden.
:(6) Für die Versammlungen zur Aufstellung von Landeslisten und/oder Direktkandidaten zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahlen gelten die gesetzlichen Einladungsfristen.
:(7) Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen sind bei Landtags- und Kommunalwahlen zulässig.
|prüficon=1
|urltype=Parteitag/2017.x
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

==== Argument 1 ====
Dein Argument?

==== Argument 2 ====
Dein Argument?
2.498
Bearbeitungen

Navigationsmenü