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Parteitag/2018.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer SA003
Einreichungsdatum 7 Dezember 2017 17:44:46 (UTC)
Gliederung Landesverband
Antragssteller

Thomas(OHV)

Antragstyp Satzungsantrag
Zusammenfassung des Antrags § 25 wird textlich und inhaltlich überarbeitet
Letzte Änderung 03.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting support.svg Antrag wurde eingereicht

Abstimmung

Pictogram voting rename.svg Zurückgezogen

Antragstitel

Neufassung von § 25 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

Antragstext

Der Landesparteitag mögen beschließen, dass § 25 der Satzung wie folgt neu gefasst wird.
§ 25 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Bundessatzung. Bewerber müssen Mitglied im Landesverband sein.
(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis
(3) Landeslisten werden von der Mitgliederversammlung des Landesverbandes aufgestellt, sofern nicht eine gemeinsame Liste zusammen mit dem Bundesverband zur Europawahl aufgestellt wird.
(4) Wahlkreisbewerber werden
a) in Wahlkreisen, deren Grenzen deckungsgleich mit denen eines oder mehrerer Gebietsverbände mittlerer Gliederung sind, von den existierenden Gliederungen selbst aufgestellt,
b) in sonstigen Fällen beruft der Landesvorstand die Wahlkreisversammlung bzw. Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers im Sinne der geltenden Wahlgesetze ein.
(5) Für Kommunalwahlen können auch Nicht-Parteimitglieder für die Piratenpartei aufgestellt werden.
(6) Für die Versammlungen zur Aufstellung von Landeslisten und/oder Direktkandidaten zu Europa-, Bundestags-, Landtags- bzw. Kommunalwahlen gelten die gesetzlichen Einladungsfristen.
(7) Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen sind bei Landtags- und Kommunalwahlen zulässig.

Antragsbegründung

???

Piratenpad

  • -




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --TheBug (Diskussion) 22:44, 9. Jan. 2018 (CET)? Der Antrag stellt keine Verbesserung gegenüber dem vorhandenen § dar und schränkt uns ein bei der Besetzung von Wahlkreisen mit dort nicht ansässigen Bewerbern, was uns zB Kreistagssitze kosten wird. <- Immer noch das gleiche Problem 31.10.2018
  2. ThomasG (Diskussion)
  3. Bastian (Diskussion)
  4. Geka FF (Diskussion) 12:39, 9. Dez. 2017 (CET)
  5. ?
  6. ?
  7. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Diskussion

siehe auch [Bundessatzung] Geka FF (Diskussion) 12:40, 9. Dez. 2017 (CET)


Warum soll die Formvorschrift für die Ladung entfallen? Holger-DOS (Diskussion)

Die Formvorschrift für die Ladung entfällt nicht. Es wird nur auf die Wahlgesetze verwiesen. In der bisherigen Satzung steht: 1Die Mitglieder werden nach § 9 dieser Satzung zur Wahl geladen. Lassen die Wahlgesetze, wie in § 25 Absatz 4 Brandenburgisches Wahlgesetz, kürzere Ladungsfristen zu, so genügt, abweichend von § 9 dieser Satzung, deren Einhaltung.

Auch nach der bestehenden Satzung reichen die gesetzlichen Einladungsfristen. Daran ändert sich nichts.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)


Wenn dann sollte es heißen Kreistagsbewerber aus dem entsprechenden Landkreis. andylos

Stimmt. Danke für den Hinweis Andy. Der Text wurde aus § 10 der Bundessatzung übernommen. siehe den Link von Geka weiter oben.--Thomas Bennühr 11:37, 26. Okt. 2018 (CEST)

Argument 1

Listenvereinigungen mit anderen Parteien oder politischen Vereinigungen pauschal per Satzung für zulässig zu erklären, geht gar nicht. --uk 12:00, 27. Okt. 2018 (CEST)

Warum nicht? Die Brandenburger Wahlgesetze sehen diese Möglichkeiten, als eines der wenigen Bundesländer überhaupt, vor.--Thomas Bennühr 20:10, 27. Okt. 2018 (CEST)
  • Parteien und politische Vereinigungen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen - das steht bereits in den brandenburgischen Wahlgesetzen. Pauschal per Satzung diese Listenvereinigungen für zulässig zu erklären, soweit würde ich nicht gehen. Danach wäre auch eine Liste mit "GehtgarnichtPartei" zulässig und du könntest nichts dagegen machen. Die Wahlgesetze sind eindeutig genug. --uk 21:13, 27. Okt. 2018 (CEST)

Argument 2

Auf dem LPT 2018.1 wurde mehrheitlich beschlossen, diesen Antrag (dort SÄA 003) nicht abzustimmen.
Handelt es sich um eine Vertagung oder eine Ablehnung des Antrages?
Folge einer Ablehnung wäre, daß es sich um einen neuen, nicht fritsgerecht eingebrachten Antrag handelt. Holger-DOS (Diskussion)

  • Der Antrag wurde laut Protokoll vertagt. --uk 10:19, 3. Nov. 2018 (CET)