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→Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
Hab ich mit der Aufsicht in BB durch. Kommunalvertreter sind grundsätzlich "öffentliche Personen" und insofern bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken (in BB). Mitarbeiter oder auch Zuschauer/Fragesteller dürfen nur mit gesonderter Einwilligungserklärung gefilmt werden. Hier setzt der Datenschutz hohe Hürden. Das ist auch gut so. ;-) [[Benutzer:Thomas(OHV)|Thomas Bennühr]] ([[Benutzer Diskussion:Thomas(OHV)|Diskussion]])
# [[Benutzer:Geka FF|Geka FF]] ([[Benutzer Diskussion:Geka FF|Diskussion]]) 12:48, 9. Dez. 2017 (CET)
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