== Antwort ==
Antwort bitte hier rein!Nach § 10 Abs. 1 in Abschnitt C. SPENDEN der Bundessatzung sind Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen berechtigt, Spenden anzunehmen. Nach § 14 stehen jeder Gliederung die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]