Vorstand/Anfragen/Nr-00202
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Übersicht und Kontakt | Zuständigkeiten | Termine, Sitzungen, Protokolle | Dokumente | Beschlüsse | Anträge | Anfragen | Beauftragungen | Ausschreibungen
Zurück zur Fragenübersicht
ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.
Thema: Zuwendungen
Name: uk
Status: beantwortet
Frage
Inwieweit sind Untergliederungen des Landesverbandes dazu berechtigt, Zuwendungen für Landesarbeitsgemeinschaften entgegenzunehmen und dafür staatliche Teilfinanzierung zu fordern?
Antwort
Nach § 10 Abs. 1 in Abschnitt C. SPENDEN der Bundessatzung sind Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen berechtigt, Spenden anzunehmen. Nach § 14 stehen jeder Gliederung die bei ihr eingegangenen Spenden ungeteilt zu, sofern eine Zweckbindung nichts anderes vorschreibt.