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Antwort folgtDie Wahlbehörde muss für jede geleistete Unterstützerunterschrift zunächst noch die Wahlberechtigung der unterzeichnenden Person im jeweiligen Wahlgebiet bestätigen. Die beglaubigte und bestätigte Unterschrift muss der Wahlbehörde bis zum 67. Tages vor der Wahl, 16:00 Uhr vorliegen. ([https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#28a §28a Abs. 4-6 BbgKWahlG]) Der Wahlausschuss prüft die eingereichten Unterlagen und beschließt bis zum 58 Tage vor der Wahl die endgültige Zulassung des Wahlvorschlages.
→Unterstützerunterschriften
'''Wie geht es nach der Unterschrift weiter?'''<br>
== Kreistage ==