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SAPO/SO/0006

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{SAPO Antrag |autor=Thomas(OHV) |antragstyp=SO |titel=Bildung Regionalverband Ost-Brandenburg – RV OST |zusammenfassung=Neugliederung des Landesverbandes |t…“
{{SAPO Antrag
|autor=Thomas(OHV)
|antragstyp=SO
|titel=Bildung Regionalverband Ost-Brandenburg – RV OST
|zusammenfassung=Neugliederung des Landesverbandes
|text=Der Landesparteitag möge beschließen,

:1. entsprechend § 5 der Satzung soll der Regionalverband Ost-Brandenburg – RV OST- gegründet werden

:2. der Landesvorstand wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten.
|begruendung=Der Landesverband gliedert sich in die Regionalverbände RV SÜD, RV NORD und, falls die Gründungsversammlung am 03.10.2018 erfolgreich war, auch in den RV WEST.

Um klare Zuständigkeiten zu haben und die Restrukturierung des Landesverbandes voranzutreiben, ist es wünschenswert und erforderlich, vier größere Regionalverbände unterhalb des Landesverbandes zu bilden.

Aktuell besteht auch noch der RV DOS als größere Untergliederung. Der Regionalverband umfasst die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Dahme-Spree und Oder-Spree. Die örtlich angrenzenden Landkreise Teltow-Fläming und Märkisch-Oderland verfügen seit längerem nur über kommissarische Kreisverbandsvorstände. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar. Auch und besonders wegen der in 2019 anstehenden Wahlen ist es erforderlich, eine handlungsfähige Untergliederung mit ordentlichen Vorständen zu haben.

Deshalb soll der Regionalverband Ost-Brandenburg - RV OST - gegründet werden.

Das Tätigkeitsgebiet des Regionalverbandes Ost-Brandenburg soll die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) sowie die Landkreise Märkisch-Oderland, Dahme-Spree, Oder-Spree und Teltow-Fläming umfassen.

Bestehende Untergliederungen können ihre Selbständigkeit unterhalb des Regionalverband Ost-Brandenburg entweder behalten, sich auflösen oder sich entschließen, mit dem RV zu verschmelzen.

Auch ist unterhalb des Regionalverbandes die Gründung neuer Untergliederungen entsprechend der Landessatzung zulässig.
|prüficon=1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
}}
{{SAPO Talk}}
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