|zusammenfassung=Ordentliche Neuwahlen des Landesvorstandes nach der Landtagswahl 2019
|text=Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Der nächste ordentliche Wahl des Landesvorstandes Wahlparteitag erfolgt nach der am 01.Spetember im September 2019 stattfindenden Landtagswahl.|begruendung=Die Der nächste ordentliche Wahl des Landesvorstandes Wahlparteitag würde im April/Mai 2019 anstehen. Die Wahl Wahlen würde zeitlich mitten in die heiße Phase des Kommunal- und Europawahlkampfes fallen. <br> Eine direkt danach angesetzte ordentliche Neuwahl des Vorstandes angesetzter Wahlparteitag würde wiederrum mitten in den Landtagswahlkampf fallen. Ein Wechsel mitten im Wahlkampf macht keinen Sinn, ist eher schädlich, als nützlich. <br> Diese einmalige Verschiebung der ordentlichen Wahlen in den Herbst hätte den Vorteil, dass Vorstandswahlen Wahlparteitage voraussichtlich auch in Zukunft nicht mehr mit Wahlterminen kollidieren.<br>'''Anmerkung:''' Nach §9 Absatz 1 Parteiengesetz müssen mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr, bei uns also spätestens am 31.12.2019, Parteitage erfolgen. NAch § 11 Absatz 1 PartG wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr der Vorstand gewählt. Ein Wahlparteitag im September 2019 verstößt nicht gegen die Fristen des Parteiengesetzes.
|prüficon=1
|abstimmung=1