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SAPO/SO/0003

Keine Änderung der Größe, 17:03, 3. Nov. 2018
+status
<br> Eine direkt danach angesetzter Wahlparteitag würde wiederrum mitten in den Landtagswahlkampf fallen. Ein Wechsel mitten im Wahlkampf macht keinen Sinn, ist eher schädlich, als nützlich. <br> Diese einmalige Verschiebung der ordentlichen Wahlen in den Herbst hätte den Vorteil, dass Wahlparteitage voraussichtlich auch in Zukunft nicht mehr mit Wahlterminen kollidieren.<br>
'''Anmerkung:''' Nach §9 Absatz 1 Parteiengesetz müssen mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr, bei uns also spätestens am 31.12.2019, Parteitage erfolgen. NAch § 11 Absatz 1 PartG wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr der Vorstand gewählt. Ein Wahlparteitag im September 2019 verstößt nicht gegen die Fristen des Parteiengesetzes.
|prüficon=15|abstimmung=14
|wikiBenutzer=Thomas(OHV)
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