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* Der Wahlleiter ist für die Durchführung der Wahlgänge verantwortlich. Er wird dabei gemäß des 4-Augen-Prinzips durch mindestens einen Wahlhelfer unterstützt. Sollte der Wahlleiter zugleich Kandidat sein, so ist für den Zeitpunkt des Wahlvorganges, an dem der Wahlleiter als Kandidat teilnimmt, ein anderer Wahlleiter zu bestimmen.
→Wahlleiter und Wahlhelfer
=== Wahlleiter und Wahlhelfer ===
=== Vertrauenspersonen ===