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|begruendung=Das Parteiensponsoring bietet ein Schlupfloch für intransparente Geldflüsse an Parteien und für finanzielle Zuwendungen gegen Gegenleistungen, die bei Parteispenden verboten sind. Nach Grundgesetz Art. 21 wollen wir über die Herkunft und Verwendung unserer Mittel öffentliche Transparenz schaffen.
|prüficon=5
|abstimmung=62
|wikiBenutzer=Uk
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