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SAPO/SÄA/0005

Keine Änderung der Größe, 00:54, 20. Nov. 2019
keine Bearbeitungszusammenfassung
|begruendung=Das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) § 11 Vorstand schreibt lediglich vor: "Der Vorstand wird mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr gewählt." Wir müssen uns nicht selbst in unserer Satzung auf ein Zeitfenster für Neuwahlen von 2 Monaten begrenzen.
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|abstimmung=13
|wikiBenutzer=Uk
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