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Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders verzeichnet.
Alle Einzelspenden über 1000€ 1.000 € werden unverzüglich unter Angabe von Spendernamen, Summe und ggf. Verwendungszweck veröffentlicht.
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