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K
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1Der Sitz des Regionalverbandes ist Frankfurt (Oder). 2Dort befindet sich auch dessen Geschäftsstelle.
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Damit wird dem jeweiligen Vorstand vorgeschrieben, wo eine Geschäftsstelle einzurichten sei (am Ort des Sitzes).<br>Streicht man Satz 2 der Vorschrift, steht es dem Vorstand frei, eine Geschäftsstelle an einem beliebigen Ort einzurichten.<br>
Damit wird dem jeweiligen Vorstand größtmögliche Handlungsfreiheit eingeräumt.
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Warum der statuarische Sitz aus der größten Stadt des Regionalverbandes in ein Dorf verlegt werden soll, erschließt sich mir nicht.<br>Der angeführte Grund, daß eine Geschäftsstelle in Frankfurt (oder) nicht finanzierbar sei, ist kein Grund für die statuarische Sitzverlegung in ein Dorf.<br>
Soll in einem Dorf eine Geschäftsstelle eingerichtet werden, genügt die Streichung von Satz 2.
|prüficon=1