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== Antwort ==
[vorhergehender Inhalt entfernt, hier antwortet der LaVo und niemand, der sich dafür hält, ansonsten gibt es eine Diskussionsseite]<br />
Grundsätzlich gibt es ein Budget für Wahlkämpfe, das zweckgebunden ist. Die Budgets werden unterschiedlichen Gruppen zugeteilt, die Anschaffungen tätigen und entweder bezahlt der Landesverband oder eine Gliederung die Rechnung(en).
Tatsächlich sind (auch in der LGS) sehr viele Plakate übriggeblieben, die nicht aufgehangen worden wurden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Eine Pflichtverletzung kann nur dann erkannt werden, wenn Plakate extra bestellt und nicht einmal ansatzweise in Umlauf gebracht wurden. Hier empfiehlt sich eine schadensersetzende Geldspende. <br />
Beim nächsten Wahlkampf muss genauer hingesehen werden, wie Budgets verteilt werden, wie die Budgetkontrolle organisiert wird und ob die bestellen Sachmittel auch dem Zweck zugeführt werden. Dabei werden auch die Umstände der vergangenen Wahlkämpfe eine Rolle spielen. Wenig hilfreich sind auch Zusagen auf Spenden, die nachher dann doch nicht umgesetzt werden. Auch das ist ein Risiko, das zukünftig bedacht werden muss. Wegen solcher Fällen kann nur noch bestellt werden, wenn die zugesagte Zweckspende vorher eingegangen ist.
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--- [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:30, 2. Mär. 2020 (CET) (Landesschatzmeister)
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[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]