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Vorstand/Anfragen/Nr-00234

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ACHTUNG: Diese Seite dient der Beantwortung der Frage durch den Vorstand. Kommentare und Antworten anderer User werden bitte auf der Diskussionsseite hinterlegt oder vorher mit dem Vorstand abgesprochen.


Thema: Plakate zur Kommunalwahl
Name: Riccardo
Status: beantwortet

Frage

Wie wertet der Landesvorstand den folgenden Sachverhalt: das für den Kommunalwahlkampf Plakate aus Mitteln der Partei finanziert wurden und diese augenscheinlich zu keinem Zeitpunkt in der Öffentlichkeit gehangen haben? Plakate die nach 9 Monaten noch eine schneeweiße Rückseite haben und die Lochungen für die Kabelbinder absolut tadellos sind.

Diese Frage ist für mich von Bedeutung, da ich dem Landesverband schriftlich per Mail das Aufhängen und das zeitnahe Abhängen meiner Plakate zusichern musste. Und ich weiterhin einen Teil meiner Plakate für den Kommunalwahlkampf selbst finanzieren musste.


Antwort

[vorhergehender Inhalt entfernt, hier antwortet der LaVo und niemand, der sich dafür hält, ansonsten gibt es eine Diskussionsseite]
Grundsätzlich gibt es ein Budget für Wahlkämpfe, das zweckgebunden ist. Die Budgets werden unterschiedlichen Gruppen zugeteilt, die Anschaffungen tätigen und entweder bezahlt der Landesverband oder eine Gliederung die Rechnung(en).

Tatsächlich sind (auch in der LGS) sehr viele Plakate übriggeblieben, die nicht aufgehangen worden wurden. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Eine Pflichtverletzung kann nur dann erkannt werden, wenn Plakate extra bestellt und nicht einmal ansatzweise in Umlauf gebracht wurden. Hier empfiehlt sich eine schadensersetzende Geldspende.
Beim nächsten Wahlkampf muss genauer hingesehen werden, wie Budgets verteilt werden, wie die Budgetkontrolle organisiert wird und ob die bestellen Sachmittel auch dem Zweck zugeführt werden. Dabei werden auch die Umstände der vergangenen Wahlkämpfe eine Rolle spielen. Wenig hilfreich sind auch Zusagen auf Spenden, die nachher dann doch nicht umgesetzt werden. Auch das ist ein Risiko, das zukünftig bedacht werden muss. Wegen solcher Fällen kann nur noch bestellt werden, wenn die zugesagte Zweckspende vorher eingegangen ist.
--- Bastian (Diskussion) 21:30, 2. Mär. 2020 (CET) (Landesschatzmeister)