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Vorstand/Anfragen/Nr-00253

955 Bytes hinzugefügt, 10:56, 31. Mai 2020
Antwort
|Thema = Öffentliche Aufrufe zum Parteiaustritt auf der offiziellen Seite der Piratenpartei zulässig?
|Name = [[Benutzer:Holger-DOS|Holger-DOS]] ([[Benutzer Diskussion:Holger-DOS|Diskussion]])
|Status = neubeantwortet
}}
== Antwort ==
Der Landesvorstand beobachtet die Meinungsäußerungen von Piraten insbesondere auf den Mediendiensten des Landesverbandes recht genau, zumindest soweit es die zur Verfügung stehende Zeit zulässt.<br />
Antwort bitte hier rein!Aufrufe, die Piratenpartei zu verlassen, die Piratenpartei nicht zu wählen, dem beschlossenen Programm widersprechenden Äußerungen und/oder als Fragen getarnte Verunglimpfungen von Organen des Landesverbandes etc. müssen je nach Sachlage zu Reaktionen führen, wenn sie veranlasst sind.<br />  Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung des Art. 5 GG, der den Menschen zu Recht einen großen Spielraum einräumt. Piraten stehen für die Einhaltung von Regeln ein, die auch ihre Grenzen haben. Der ihnen innewohnende Freigeist gehört dazu.<br /> Allerdings ist der Landesvorstand auch an die Regel gebunden, sich zu laufenden Verfahren nicht zu äußern.<br /> [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) (Landesschatzmeister)
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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