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Nordbrandenburg/Dokumente/Geschäftsordnung des Vorstandes

84 Bytes hinzugefügt, 20:47, 28. Jul. 2020
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# Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Regionalverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
# Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit den restlichen Mitgliedern des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
# Der Vorstand ist angehalten, gravierende weitreichende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
# Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.
# Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.
== 3. Vorstandssitzungen ==
# Der Regionalvorstand soll mindestens einmal pro Quartal zusammentreten. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes mindestens sieben drei Tage vorher über die Mailingliste des Regionalverbandes angekündigt. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
# Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Gäste gelten als zugelassen, sofern dem kein Mehrheitsbeschluss des Regionalvorstandes entgegen steht. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten dieselben Regeln.
# Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin bestimmt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder einen Versammlungsleiter.
# Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird dafür aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmtoder ein gemeinsames Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss behandelte Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Das Protokoll wird zeitnah auf der Wikiseite des Regionalverbandes veröffentlicht und dessen Richtigkeit auf der folgenden Sitzung des Regionalvorstandes abgestimmt.
# Sofern die Sitzung einen nicht öffentlichen Teil beinhaltet, so ist über diesen ein gesondertes Protokoll anzufertigen und von allen anwesenden Vorstandmitgliedern zu unterzeichnen. Das Protokoll muss archiviert werden.
== 6. Anträge zu einer Vorstandssitzung ==
# Der Regionalvorstand nimmt Anfragen und Anträge der Mitglieder des Regionalverbandes schriftlich, per E-Mail oder Wiki-Eintrag entgegen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Regionalverbandes Nordbrandenburg.# Anfragen und Anträge müssen schriftlich in Textform an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand zeitnah bestätigt.
# Die Schriftform gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anfrage oder der Antrag per E-Mail an den Regionalvorstand oder per Eintragung auf der dafür vorgesehenen Wikiseite des Regionalverbandes erfolgt.
# Es können auch Anfragen und Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.
== 12. Gültigkeit und Inkrafttreten ==
# Diese Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
# Diese Geschäftsordnung tritt am 1428.0807.2018 2020 in Kraft.
[[Kategorie:Nordbrandenburg/Dokumente|Geschäftsordnung des Regionalvorstandes]]
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