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Nordbrandenburg/Dokumente/Geschäftsordnung des Vorstandes

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RV Nordbrandenburg
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Geschäftsordnung des Vorstandes des Regionalverbandes Nordbrandenburg

1. Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionalverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Mitglieder des Regionalverbandes unverzüglich darüber zu informieren.
  3. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit den restlichen Mitgliedern des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
  4. Der Vorstand ist angehalten, weitreichende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
  5. Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung zu stellen.
  6. Sämtliche in dieser Geschäftsordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Menschen jeden Geschlechts, ungeachtet der jeweils, zur Vereinfachung der Lesbarkeit gewählten generischen Femina, Maskulina oder Neutra.

2. Der Vorstand

  1. Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Regionalverbandes Nordbrandenburg.
  2. Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder werden durch einen gesonderten Beschluss geregelt.

3. Vorstandssitzungen

  1. Der Regionalvorstand soll mindestens einmal pro Quartal zusammentreten. Die Sitzungen werden vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes mindestens drei Tage vorher über die Mailingliste des Regionalverbandes angekündigt. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
  2. Vorstandssitzungen finden in der Regel öffentlich statt. Gäste gelten als zugelassen, sofern dem kein Mehrheitsbeschluss des Regionalvorstandes entgegen steht. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten dieselben Regeln.
  3. Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin bestimmt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder einen Versammlungsleiter.
  4. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird dafür aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt oder ein gemeinsames Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss behandelte Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Das Protokoll wird zeitnah auf der Wikiseite des Regionalverbandes veröffentlicht und dessen Richtigkeit auf der folgenden Sitzung des Regionalvorstandes abgestimmt.
  5. Sofern die Sitzung einen nicht öffentlichen Teil beinhaltet, so ist über diesen ein gesondertes Protokoll anzufertigen und von allen anwesenden Vorstandmitgliedern zu unterzeichnen. Das Protokoll muss archiviert werden.

4. Rederecht

  1. Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht.
  2. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten, die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmen, obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.
  3. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des Versammlungsleiters.

5. Ordnungsmaßnahmen

  1. Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden.
  2. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

6. Anträge zu einer Vorstandssitzung

  1. Der Regionalvorstand nimmt Anfragen und Anträge der Mitglieder des Regionalverbandes schriftlich, per E-Mail oder Wiki-Eintrag entgegen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Regionalverbandes Nordbrandenburg.
  2. Anfragen und Anträge müssen in Textform an den Vorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand zeitnah bestätigt.
  3. Die Schriftform gilt auch dann als gewahrt, wenn die Anfrage oder der Antrag per E-Mail an den Regionalvorstand oder per Eintragung auf der dafür vorgesehenen Wikiseite des Regionalverbandes erfolgt.
  4. Es können auch Anfragen und Anträge während der Sitzung eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet dann, ob diese in der aktuellen oder in einer der nächsten Sitzung bearbeitet werden.

7. Abstimmungen und Beschlüsse

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Regionalvorstandes.
  2. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder.
  3. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium (z.B. Telefon, Mumble, Pad) an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt dass die Identität eindeutig überprüft ist.

8. Umlaufbeschlüsse

  1. Der Regionalvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse mündlich, fernmündlich oder per E-Mail treffen. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und zeitnah auf den Wikiseiten des Regionalverbandes zu veröffentlichen.
  2. Umlaufbeschlüsse können nur von Mitgliedern des Regionalvorstandes initiiert werden.
  3. Umlaufbeschlüsse sind nicht zulässig für Änderungen der Geschäftsordnung.
  4. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als sieben Tage sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.

9. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

  1. Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet, der im Verhinderungsfall durch den Vorstandsvorsitzenden vertreten wird. Der Schatzmeister verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Der Schatzmeister kann die Verwaltung und Speicherung der Mitgliederdaten an den Landesschatzmeister und/oder die Mitgliederverwaltung der Bundespartei delegieren.
  2. Allen Vorstandsmitgliedern soll bei begründetem Interesse der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet haben.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechigte hat dafür Sorge zu tragen, dass ein Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen ausgeschlossen ist.
  4. Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Regionalvorstandes nach Maßgabe der Satzung der Regionalverbandes. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung.

10. Tätigkeitsberichte und Übergabe von Unterlagen nach Beendigung der Tätigkeit

  1. Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Regionalparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten. Der Tätigkeitsbericht muss mindestens die Art der im Zusammenhang mit der politischen Arbeit des Regionalvorstandes durchgeführten Tätigkeiten während des vom Bericht umfassten Zeitraumes enthalten.
  2. Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr) an den neugewählten Regionalvorstand zu übergeben.

11. Aufgabenverteilung

  1. Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Regionalverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt.
  2. Der Schatzmeister verwaltet die Finanzen und ist für die Finanzplanung des Regionalverbandes zuständig. Sollte dieser seinen Aufgaben nicht nachkommen (können), so übernimmt der Vorsitzende zugleich die Funktion als sein Stellvertreter.
  3. Die nähere Aufgabenteilung regelt der Vorstand gesondert.

12. Gültigkeit und Inkrafttreten

  1. Diese Geschäftsordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, so bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
  2. Diese Geschäftsordnung tritt am 28.07.2020 in Kraft.