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folgt=== Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG) ===Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen. Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer '''nicht Mitglied einer anderen Partei''' ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen '''nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern''' gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in '''geheimer Abstimmung''' erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).
→Rechtliche Grundlagen
== Rechtliche Grundlagen ==
[[Kategorie:Bundestagswahl 2021]]