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Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag wird gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes spätestens am 24. Oktober 2021 stattfinden. Der Wahltermin ist noch nicht festgelegt. Daher liegt auch noch kein Zeitplan vor.
* spätestens am '''97. Tag vor der Wahl''' bis 18 Uhr: Anzeige der Wahlbeteiligung beim Bundeswahlleiter durch die Bundespartei* '''79. Tag vor der Wahl''': spätester Termin für die verbindliche Feststellung der Wahlzulassung von Parteien durch den Bundeswahlausschuss (Eine Beschwerde nicht zugelassener Parteien ist bis zum 75. Tag vor der Wahl möglich)* '''69. Tag vor der Wahl''' bis 18.00 Uhr: Kreiswahlvorschläge von Parteien und Einzelbewerbern beim Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter schriftlich einzureichen* '''58. Tag vor der Wahl''': Entscheidung des Landeswahlausschusses über die Zulassung der Landeslisten sowie der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge (Eine Beschwerde nicht zugelassender Parteien ist bis zum 55. Tag vor der Wahl möglich)* '''48. Tag vor der Wahl''': Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Landeslisten durch den Landeswahlleiter und der zugelassenen Kreiswahlvorschläge durch die Kreiswahlleiter.
== Aufstellungsversammlung ==
== Kandidaten ==
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=== Landesliste ===
=== Direktwahlkreise ===
== Unterstützerunterschriften ==
== Rechtliche Grundlagen ==
=== Wählbarkeit ===
Wählbar sind Deutsche, die am Tag der Wahl 18 Jahre und älter sind und denen nicht die Wählbarkeit aberkannt wurde. Einzelbewerber können in einem beliebigen Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen. Bewerber auf der Landesliste müssen im jeweiligen Bundesland (hier: Brandenburg) ihren Wohnsitz haben.
=== Aufstellung von Bewerbern (§ 21 BWG) ===
Für das Aufstellungsverfahren von Parteibewerbern gelten für die Direktkandidaten in den Wahlkreisen sowie für die Landesliste die gleichen Voraussetzungen.
Als Bewerber einer Partei kann nur benannt werden, wer '''nicht Mitglied einer anderen Partei''' ist. Bewerber dürfen bei Kreiswahlvorschlägen '''nur von den in dem jeweiligen Wahlkreis, bei Landeslisten nur von den im jeweiligen Land wahlberechtigten Parteimitgliedern''' gewählt werden. Die Wahlen der Bewerber müssen in '''geheimer Abstimmung''' erfolgen. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist dabei vorschlagsberechtigt. In der Versammlung muss den Bewerbern Gelegenheit gegeben werden, sich und ihr Programm in angemessener Zeit vorzustellen (mindestens 5 - 10 Minuten).
Über die erfolgte Aufstellungsversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen (Anlage 17 Bundeswahlordnung für Kreiswahlvorschläge und Anlage 23 Bundeswahlordnung für Landeslisten). === Einzureichende Unterlagen (§ 19 BWG) ===
Einem Kreiswahlvorschlag sind beizufügen:
* Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 15 BWO),
== Weitere Informationen ==
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bwahlg/ BundeswalhlgesetzBundeswahlgesetz]
* [https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/e417a521-367a-412a-b18c-601b7efd5be6/btw_info-wtn.pdf Informationen des Bundeswahlleiters]
* [https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/b12222b4-c1aa-4d6c-a763-9d6b8e38a8f8/btw21_karte_wahlkreise_a1.pdf Wahlkreiseinteilungen]