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= Einladung =<blockquote>Ahoi Mitglieder und Interessierte,<br><br> ACHTUNG: Änderung Termin zur Hauptversammlung - Die Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 kann leider aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden. Der der Hauptversammlung zugrundeliegende Beschluss wurde vom Regionalvorstand aufgehoben. Neuer Termin für die Mitgliederversammlung 2020.1: hiermit Hiermit lädt Dich der Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg herzlich zur Mitgliederversammlung in das Landhaus Märkische Zauche ein.<br>Datum: 1017.10.2020<br>Zeit: Akkreditierung ab 10:45 Uhr; Beginn um 11:00 Uhr<br>Ort: Landhaus Märkische Zauche, Hauptstr. 10b in 14822<br>Jeserig Gemeinde Mühlenfliess<br><br> Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 2725.0709.2020 - https://wiki.piratenbrandenburg.de/Region_West/Vorstand/Beschluss/2020-009 <br>013 <br> Zentrales Thema der Hauptversammlung wird die Auflösung Änderung der Satzung des Regionalverbandes Westbrandenburg sowie -im Falle der Auflösung der<br>Gliederung- die weitere (Verwendung der Mittel des Regionalverbandes) sein.<br><br>Folgende Tagesordnung ist für diese Versammlung vorgesehen:<br> TOP 01 – Eröffnung und Begrüßung durch den Vorstand<br>TOP 02 – Wahl des Versammlungsleiters<br>TOP 03 – Wahl des/der Protokollführer/s<br>TOP 04 – Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung<br>TOP 05 – Feststellung der Beschlussfähigkeit<br>TOP 06 – Beschluss der Tagesordnung<br>TOP 07 – Beschluss über die Zulassung von Gästen<br>TOP 08 – Beschluss über die Zulassung von Audio- und Videoaufnahmen<br>TOP 09 – Beschluss der Geschäftsordnung<br>TOP 10 – Wahl der Rechnungsprüfer<br>TOP 11 – Tätigkeitsberichte der Vorstände<br>TOP 12 – Bericht der Kassenprüfer<br>TOP 13 – Bericht der Rechnungsprüfer<br>TOP 15 – Entlastung des Vorstandes<br>TOP 16 – ggf. Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer<br>TOP 17 – Satzungsänderungsanträge<br>TOP 18 – Sonstige Anträge<br>TOP 19 – Sonstiges<br>TOP 20 – Schließen der Versammlung<br><br>Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalverbandes Westbrandenburg kann auf der Hauptversammlung sein Stimmrecht ausüben.<br>Beachte aber bitte, dass Dein Stimmrecht auf der Hauptversammlung an die Zahlung Deines Mitgliedsbeitrages gebunden ist (§ 3 IV der<br>Regionalsatzung i.V. § 3 IV der Landessatzung sowie § 4 (4) der Bundessatzung); die Zahlung kann auch vor Ort in bar erfolgen.<br>Bitte denke daran, ein Lichtbilddokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen, um bei der Akkreditierung Probleme zu <br>vermeiden.<br>Aktuelle Infos zur Mitgliederversammlung findest du im Piraten-Wiki auf dieser Seite<br>Anträge für die Mitgliederversammlung kannst du direkt an den Regionalvorstand richten.<br>- per Mail: west@piratenbrandenburg.de <br>- per Briefpost: Piratenpartei, RV Westbrandenburg, Marktplatz 10 in 14806 Bad Belzig<br><br>Bitte beachte bei der Antragstellung die sich aus der Regionalsatzung ergebende Frist für die Einstellung von Anträgen:<br>Nach § 9 (1) der Regionalsatzung können Satzungsanträge sowie Anträge, die auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt werden<br>sollen, im laufenden Jahr gestellt werden, spätestens jedoch sind sie vier Wochen vor Tagungsbeginn der kommenden Hauptversammlung <br>einzureichen.<br><br>Aktuell liegen folgende Anträge vor (jeweils eingereicht und bestätigt 10.08.2020):<br><br> SÄA001 - Verbleib der Mittel bei Auflösung der Gliederung<br>Die Mitgliederversammlung möge beschließen:<br>§ 13(4) der Regionalsatzung wird wie folgt geändert:<br>Alte Fassung*<br>"§ 13 Satzungs- und Programmänderung<br>...<br> (4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die<br>einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.<br>2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3Bei einer<br>Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband<br>Brandenburg zu."<br>Neue Fassung*<br>"§ 13 Satzungs- und Programmänderung<br>...<br> (4) 1Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die<br>einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung.<br>2§ 28 Absatz 4 der Landessatzung findet keine Anwendung. 3 Über das<br>Vermögen entscheidet im Falle der Auflösung der Regionalparteitag."<br><br>Begründung:<br>Die Änderung in der Kreissatzung Regionalsatzung vollzieht die Reglung von § 28 (5) der<br>Landessatzung nach. Sie gibt den Mitgliedern der Gliederung die finale<br>Möglichkeit zur Entscheidung über den Verbleib des vorhandenen Vermögens<br>im Falle der Auflösung der Gliederung.<br><br>TOP 11 – SonstigesTOP 12 – Schließen der Versammlung
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