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Die Amtszeit läuft ohnehin am 24.11.2020 ab - Neuwahlen sind für die Hauptversammlung am 28.11.2020 nicht vorgesehen.<br />
--- Bastian - Landesschatzmeister
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Leider handelt es sich auch bei dem Beschluss B2020-047 um einen (weiteren) rechtswidrigen Versuch des Landesvorstandes zur Amtsenthebung des gewählten Vorstandes des Regionalverbandes Westbrandenburg. Die Gerichte (aktuell noch LSG Bgb 20/05) werden dir auch dies zu gegebener Zeit erklären (natürlich nur, sofern du dann noch Mitglied im Landesvorstand sein solltest). -> siehe https://wiki.piratenbrandenburg.de/Landesschiedsgericht/Verfahren <br>
Hier https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/7/7a/LSG_Bbg_20-4_einstweilige_Anordnung-anonym.pdf hat das Landesschiedsgericht Brandenburg bereits in der Vergangenheit versucht dir dies zu erklären, offensichtlich ohne Erfolg.<br>
Entgegen der weiteren unzutreffenden Behauptung, ist der gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg am 28.11.2020 auch weiterhin Vorstand. Hierbei ist die ausgelutschte Diskussion, ob _jährlich_ als ein Jahr oder Kalender jährlich zu verstehen ist, irrelevant, da Vorstände bis zur Neuwahl (oder Auflösung einer Gliederung) ohnehin weiter im Amt bleiben.<br>
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg