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Bearbeitungen
Änderungen
→Addendum
Entgegen der weiteren unzutreffenden Behauptung, ist der gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg am 28.11.2020 auch weiterhin Vorstand. Hierbei ist die ausgelutschte Diskussion, ob _jährlich_ als ein Jahr oder Kalender jährlich zu verstehen ist, irrelevant, da Vorstände bis zur Neuwahl (oder Auflösung einer Gliederung) ohnehin weiter im Amt bleiben.<br>
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg
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Ich hoffe doch, dass „die Gerichte“ '''jedem''' Piraten erklären werden, was rechtswidrig ist und was nicht. Der Beschluss LSG 20/04 beinhaltet das eben nicht. Das Verfahren wurde bekanntlich gar nicht erst eröffnet, Lesen hilft. Festgestellt wurde lediglich, dass die vorsorgliche Bestellung eines kommissarischen Vorstandes unterschiedlich ausgelegt wird, da der Beschluss zu B2020-047 noch nicht faktisch zugestellt (das ist ja nicht so einfach) war. Dies wurde zwischenzeitlich nachgeholt. <br />
Das kann man natürlich nicht wissen, wenn man selbst (als Beschwerdeführer) zur Verhandlung gar nicht erscheint. Aber das wissen Sie ja selbst.
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--- Bastian Bastian (Landesschatzmeister)