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Diskussion:Wahlen/Bundestagswahl 2021/Konzept Hybride AV

437 Bytes hinzugefügt, 19:13, 23. Nov. 2020
Die Seite wurde neu angelegt: „Bei der Auszählung sollte aber gelten, dass der gewählt ist, der mindestens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat (Landessatzung §24). Es ist ei…“
Bei der Auszählung sollte aber gelten, dass der gewählt ist, der mindestens die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht hat (Landessatzung §24). Es ist ein Unterschied, ob jemand 5 Stimmen oder 5 bis 50 Punkte erreicht hat. Stimmen- und Punktegleichheit wären auch nicht das Gleiche. Das Wahlverfahren für eine hybride AV sollte der OPT konkret festlegen - die Macht dazu hätte er. --[[Benutzer:Uk|uk]] 18:12, 23. Nov. 2020 (CET)
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