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Diskussion:Westbrandenburg/Vorstand/Beschluss/2020-017

730 Bytes hinzugefügt, 11:59, 26. Nov. 2020
Addendum
Das kann man natürlich nicht wissen, wenn man selbst (als Beschwerdeführer) zur Verhandlung gar nicht erscheint. Aber das wissen Sie ja selbst.
<br />
--- Bastian Bastian (Landesschatzmeister)
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Termine kann man dann wahrnehmen, wenn von einer Einladung Kenntnis besteht. Aber das weist du ja selbst.<br>
Andreas Schramm, 1. Vorsitzender des Regionalverbandes Westbrandenburg
 
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Was ist an "das Verfahren wird nicht eröffnet" nicht zu verstehen? Kein Verfahren - keine gerichtliche Entscheidung. Wenn das Gericht sich bemüßigt gesehen, hat ein Obiter dictum zu formulieren, ist das nicht relevant. Im Übrigen tritt der Beschluss B2020-050 nach §6 Abs. 6 BuSa sofort in Kraft, da ein Organ betroffen ist und keine natürliche Person. Aber dazu gibt gar keine Klage, die relevant wäre. <br />
Und was ich da „weisen“ soll, ist nicht erklärlich. Darüber hinaus wäre der/die 1. Vorsitzende nach Beschluss des ReVo West [[Region West/Vorstand/Beschluss/2020-004]] Jeannette Paech. Denn die Zustellung wurde zwar sehr erschwert, letztlich ist sie aber amtlich erfolgt.
 
--- Bastian (Landesschatzmeister)
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