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Vorstand/Beschluss/B2021-015

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{{Vorstand TopNavigation}}
__NOTOC__
'''Zurück zur [[Vorstand/Beschluss|Übersicht der Beschlüsse]]'''

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{{Beschluss
|Thema = Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen
|Name = Vorstandsbeschluss
|Datum = 11.02.2021
|Status = angenommen
}}

== Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen ==

Der kommissarische Vorstand möge beschließen, die Kosten für die Buchhaltung der Untergliederungen, die die Bundesbuchhaltung mit der Durchführung der Buchhaltung beauftragt haben, zu übernehmen.

== Begründung ==

Da einige Untergliederungen unter kommissarischer Leitung seitens des Landesverbandes stehen und / oder nicht zahlungfähig sind, ist es notwendig und wird die Arbeit der Untergliederungs-Schatzmeister verringern.

Hinweis: Untergliederungen, die die Buchhaltung an die Bundesbuchhaltung delegieren, sind schneller mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes fertig. Das hilft allen.

== Anmerkung ==

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

== Abstimmung ==
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->
{{Voting
|betreff= [[Vorstand/Beschluss|B2021-015]]
|dafür= Katrin, ThomasB., Jeannette
|dagegen=
|enthalten= Dirk
|fehlt=Thomas N.
|ergebnis= angenommen
|bemerkung=
}}

== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Vorstand/Protokolle/2021-02-11|11.02.2021]]

<!-- Kategorien -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Beschluss|2021]]
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