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Vorstand/Beschluss/B2021-015

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Thema: Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen
Name: Vorstandsbeschluss
Datum: 11.02.2021
Status: angenommen

Kostenübernahme für Buchhaltung der Untergliederungen

Der kommissarische Vorstand möge beschließen, die Kosten für die Buchhaltung der Untergliederungen, die die Bundesbuchhaltung mit der Durchführung der Buchhaltung beauftragt haben, zu übernehmen.

Begründung

Da einige Untergliederungen unter kommissarischer Leitung seitens des Landesverbandes stehen und / oder nicht zahlungfähig sind, ist es notwendig und wird die Arbeit der Untergliederungs-Schatzmeister verringern.

Hinweis: Untergliederungen, die die Buchhaltung an die Bundesbuchhaltung delegieren, sind schneller mit der Erstellung des Rechenschaftsberichtes fertig. Das hilft allen.

Anmerkung

Bitte hier rein oder weglassen! :-)

Abstimmung

Abstimmung: B2021-015
Dafür: Katrin, ThomasB., Jeannette
Dagegen:
Enthaltung: Dirk
nicht abgestimmt: Thomas N.
Ergebnis: angenommen
Bemerkung: keine

Protokoll

siehe Vorstandssitzung vom 11.02.2021