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→B2021-034: Streichung von Karteileichen
=== [[Vorstand/Beschluss/B2021-034|B2021-034]]: Streichung von Karteileichen ===
Der Landesvorstand möge beschließen:
'''Modul A:'''
Der Landesverband beantragt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 der Bundessatzung i. V. m. § 7 der Finanzordnung bei der Bundesmitgliederverwaltung die Streichung aller Mitglieder, deren letzte Buchung von Mitgliedsbeiträgen vor dem 01.01.2015 liegt.
Mindestens 14 Tage vor der Streichung sind alle betroffenen Mitglieder noch einmal vorrangig per E-Mail, alternativ per Post (sofern die Mitgliederverwaltung über die entsprechenden Adressen verfügt und für diese kein Bounce vermerkt ist) letztmalig zu mahnen.
Verbunden mit dem Mahnschreiben wird allen Mitgliedern eine rückwirkende Beitragsminderung für alle offenen Beitragsjahre angeboten. Zahlt das betroffene Mitglied innerhalb dieser Frist zumindest den verminderten Beitrag für alle offenen Beitragsjahre nach, so wird die Streichung nicht vollzogen und eine Stimmberechtigung wiederhergestellt. Kommt das betroffene Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nach, ist es nach Fristablauf zu streichen. Mitglieder, zu denen weder eine gültige E-Mail-, noch eine gültige Postadresse bekannt ist, sind unverzüglich zu streichen. Mitglieder des Stadtverbandes Potsdam sind von der Streichung ausgenommen. '''Modul B (falls Modul A angenommen wird):''' Mitgliedern, die von der o. g. Streichung nicht betroffen sind, deren Beitragsrückstand aber mindestens drei volle Jahresbeiträge (216 €) beträgt, soll gleichermaßen das einmalige Angebot einer rückwirkenden Beitragsminderung gemacht werden.
<!-- Bitte Namen an der richtigen Stelle einsetzen: Katrin, Jeannette, Dirk, ThomasN, ThomasB -->