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Änderungen
K
keine Bearbeitungszusammenfassung
* Versicherung an Eides statt des Bewerbers, dass er/sie nicht Mitglied einer anderen Partei ist (Bestandteil der Anlage 15 BWO),
* eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung, in der der Bewerber aufgestellt worden ist (Anlage 17 BWO), mit der Versicherung an Eides statt des Versammlungsleiters und zwei von der Versammlung bestimmter Teilnehmer (Anlage 18).
== Sonstiges ==
* [https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/impressumspflicht-bei-wahlver%c3%b6ffentlichungen Impressumspflicht]: ''"Veröffentlichungen, die von Wahlvorschlagsträgern, Unterstützergruppen und anderen Interessenverbänden im Zusammenhang mit Wahlen herausgegeben werden (Plakate, Flyer, Wurfsendungen etc.) sind Druckerzeugnisse im Sinne des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG). Sie unterliegen der Impressumspflicht des [http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgpg § 8 BbgPG]. Der Impressumgpflicht wird insbesondere nicht genüge geleistet, wenn lediglich eine E-Mail-Adresse angegeben wird. Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar."''
== Weitere Informationen ==