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|titel=Umgang mit Positionspapieren
|zusammenfassung=Zeitlich befristete Gültigkeit von Positionspapieren
|text=<strike>Der Parteitag möge beschließen:
# Alle vor dem OPT 2019.1 beschlossenen Positionspapiere werden verlieren ihre Gültigkeit und werden archiviert.
# Künftige Positionspapiere besitzen eine maximale Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Werden Sie innerhalb dieser Frist ins Grundsatz- oder Wahlprogramm überführt oder von einem Parteitag erneut bestätigt, verlieren diese ebenfalls ihre Gültigkeit und werden archiviert. Zusammen mit der Einladung zum Parteitag stellt der Landesvorstand eine Liste der mit diesem Parteitag auslaufenden Positionspapiere zur Verfügung.</strike> Der Landesvorstand legt künftigen Landes- und Onlineparteitagen eine Liste aller Positionspapiere vor, die zur Archivierung vorgesehen sind. Diese Liste beinhaltet insbesondere all jene Positionspapiere, die vor fünf oder mehr Jahren – gerechnet ab dem Veranstaltungsdatum des Parteitages – beschlossen wurden. Beschließt der Parteitag die Archivierung, so verlieren diese Positionspapiere ihre Gültigkeit. Auf Beschluss des Landesparteitages können einzelne oder alle Positionspapiere bestätigt und somit von der Archivierung ausgenommen werden.
|begruendung=Gemäß des Beschlusses des LPT 2011.1 sollen Positionspapiere Standpunkte beinhalten, "die noch evaluiert werden müssen und der Entwicklung eines Wahlprogramms dienen sollen. Sie bilden den Stand der derzeit im LV vorherrschenden Auffassungen ab. Sie sind weder Grundsatz- noch Wahlprogramm, sondern Ansätze zur Überführung der dort niedergelegten Grundüberzeugungen in konkrete Handlungsvorschläge oder andere Umsetzungsmöglichkeiten. Alternativ können sie der Entwicklung neuer Grundüberzeugungen dienen, die Eingang in ein Programm finden können."