4.396
Bearbeitungen
Änderungen
K
* : Kontoverbindung: Piratenpartei LV Brandenburg* Kontonr.: 1000558190* BLZ: 160 500 00* IBAN: DE53 1605 0000 1000 5581 90 (zum Kopieren: DE53160500001000558190)* : BIC: WELADED1PMB* : Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse* : Verwendungszweck: ''Spende von Mitgliedsnummer ODER Name, Vorname, Adresse''
keine Bearbeitungszusammenfassung
{{LV TopNavigation}}{{Finanzen TopNavigation}}
Neben '''tatkräftiger''' Unterstützung brauchen wir auch finanzielle Unterstützung. Ihr könnte gerne etwas Spendenspenden. [httpVerwendet dafür das Konto des Landesverbandes://www.piratenbrandenburg.de/spenden/ Hier] gibt es detaillierte Informationen dazu.
Alternativ ist eine Spende auch via [https://www.paypal.com/donate/?hosted_button_id=M3QN4WEV37TQY PayPal] möglich. Weitere Informationen zum Thema Spenden findest du auch auf [http://www.piratenbrandenburg.de/spenden/ unserer Webseite]. == Formen der Spende =====Geldspenden===
Geldspenden sind die gängigste Form des Spendenaufkommens. Du kannst sie sowohl per Überweisung auf das Konto der begünstigten Gliederung einzahlen, als auch bar vor Ort an den Schatzmeister auszahlen.
===Sachspenden===
Wenn du Technik, Geräte, Ausstattung, Möbel o.Ä. vorrätig hast und diese der Partei zur Verfügung stellen möchtest, so handelt es sich dabei um eine Sachspende. Bitte beachte, dass der zuständige Schatzmeister einen Nachweis über den Wert der gespendeten Sache benötigt. Ideal ist der Einkaufsbeleg, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist so reiche bitte einen anderen Nachweis, z. B. ein Angebot über eine vergleichbare Sache mit ein.
===Aufwandsverzichtsspenden===
Du wurdest von der Partei beauftragt und legst im Zuge der Beauftragung Geld, z.B. Fahrkosten, für die Erfüllung ebendieser aus. Statt dir das ausgelegte Geld von der Partei erstatten zu lassen, hast du auch die Möglichkeit, auf die Erstattung zu verzichten und dieses Geld als Aufwandsverzichtsspende einzureichen.
Bitte beachte, dass es dazu notwendig ist, dass der Vorstand der zuständigen Gliederung vor(!) der Erfüllung deiner Aufgabe einen Beschluss trifft, um dich offiziell mit der Erledigung dieser Aufgabe zu beauftragen und du das Recht hast dir die anfallenden Kosten von der Piratenpartei erstatten zu lassen.
==WichtigesRechtliche Informationen =====SteuerlichesSteuerliche Begünstigung ===Du kannst alle '''Spenden an politische Parteien sind steuerlich geltend machenabsatzfähig'''. Bei Geldspenden bis Bis zu einer Summe Höhe von 200 € 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) pro Person/Jahr können Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Steuerermäßigung nach § 34g EStG geltend gemacht werden. Diese Steuerermäßigungen wirken sich zu fünfzig Prozent direkt steuermindernd aus. Das bedeutet, für jeden Euro Spende erhält man fünfzig Cent Steuerminderung. Hat man in einem Jahr mehr als 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) an Mitgliedsbeiträgen und Spenden an politische Parteien bezahlt, kann man darüber hinaus gehende Spenden bis zu weiteren 1650 Euro (3300 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben nach § 10b EStG geltend machen. Sonderausgaben werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Wie viel man hier konkret spart, hängt vom eigenen Steuersatz ab. Bei Spenden bis 300 Euro genügt dem Finanzamt es in der Regel die Buchungsbestätigung, den Kontoauszug beim Finanzamt einzureichen. Spendest Bei höheren Beträgen solltest du mehr als diesen Betrag oder handelt es sich um eine Sachdir vom verantwortlichen Kreis- oder Aufwandsverzichtsspende erhältst du von uns Landsschatzmeister eine ZuwendungsbescheinigungSpendenbescheinigung für dein Finanzamt geben lassen.(Stand: 2023)
===Zweckbindung===
Du hast du die Möglichkeit deine Spende mit einer Zweckbindung wie beispielsweise "Für Kreisverband XY" oder "Für Wahlkampf" zu versehen. Wenn du dies tust, dürfen wir dieses Geld nicht ohne dein Einverständnis (schriftlich) für andere Zwecke verwenden.
===Zuordnung von Spenden===
Bitte beachte des Weiteren, dass du bei einer Überweisung deine Mitgliedsnummer ODER Vorname, Name, und deine Adresse angibst. Wir benötigen diese, um deine Spende im Sinne des Gesetzes zuordenbar zu machen, denn dann erhalten wir für jeden Euro der gespendet wird, im Zuge der staatlichen Teilfinanzierung (auch Parteienfinanzierung) einen weiteren Euro vom Deutschen Bundestag. Triffst du diese Angaben nicht und es handelt sich um eine Spende von über 500 €, so sind wir verpflichtet, die gesamte Spende an den Bundestag abzuführen.
===Veröffentlichung===Spenden an einen oder mehrere Gebietsverbände, deren Gesamtwert 10.000 Euro pro Jahr übersteigt, sind im öffentlich zugänglichen Rechenschaftsbericht des Gebietsverbandes, der sie vereinnahmt hat, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders verzeichnet. Alle Einzelspenden über 1.000 € werden unverzüglich unter Angabe von Spendernamen, Summe und ggf. Verwendungszweck veröffentlicht.
<!--- Kategorien --->
[[Kategorie:Finanzen|Spenden]]