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Die Aufstellung der Liste und die Besetzung der Wahlkreise erfolgt über eine gemeinsame Aufstellungsversammlung.
|begruendung=Der Landesvorstand hat im Sinne des SO 0040 Verhandlungen zu einer Listenvereinigung durchgeführt. Das Ergebnis wird nun zur Abstimmung gestellt. Neben den genannten Parteien können auch parteilose Einzelbewerber und Einzelbewerber anderer Kleinparteien, die nicht selbst zur Landtagswahl antreten bei der gemeinsamen AV auf Liste und als Direktkandidaten von den Mitglieder der vier genannten Parteien aufgestellt werden.
|prüficon=12
|abstimmung=4
|wikiBenutzer=Stefan Gue