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→Stadtverordneten- und Gemeindevertreterversammlungen
=== Allgemeines ===
Die Anzahl der Stadtverordneten bzw. Gemeindevertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt/Gemeinde. Maßgeblich hierfür ist die letzte fortgeschriebene Einwohnerzahl vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, welche vor Bekanntgabe des des Wahltages veröffentlicht wurde ([http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#96 § 96 BbgKWahlG]).
<u>Wichtig</u>: In Gemeinden bis 35.000 Einwohnern mit mehreren Wahlkreisen hat die Partei auch die Möglichkeit, einen gemeinsamen, wahlgebietsbezogenen (nicht wahlkreisbezogenen) Vorschlag einzureichen! ([http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkwahlg#96 § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BbgKWahlG])
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=== Oberhavel ===
==== Oranienburg ====