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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2010-04-01

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Diese Seite enthält die aktuelle Version der Geschäftsordnung des Vorstandes des LV Brandenburg zur Diskussion und Information. Beschlossen am 01.04.2010.

=Geschäftsordnung des Landesvorstandes
Piratenpartei Brandenburg – 2009 / 2010
– zu Vorstandssitzungen -=

==1. Anträge zu einer Vorstandssitzung==
Der Landesvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Landesmitglieder entgegen. Diese
müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über
vorstand@piratenbrandenburg.de gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung
werden diese behandelt. Alle Anträge werden im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten
Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen (die nicht alle behandelt
werden können; Auswahl der Themen übernimmt der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss),
werden diese auf die nächste Sitzungen verschoben. Antragsberechtigt sind alle Piraten des
Landesverbandes Brandenburg. Alle Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei
Vorstandssitzungen behandelt werden.
==2. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung==
Vorstandssitzungen werden in der Regel eine Woche, spätestens drei Tage vor Beginn mit Ort
und Zeit öffentlich bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird mit den bis dahin gestellten
Anträgen veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über die Mailingliste Brandenburg und das
Landeswiki. (gültig auch für telefonische Sitzungen)
==3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==
Interessierte Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen, sie werden vorab,
wie oben angegeben informiert. Gäste können zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen
kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung
nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder
fernmündliche Sitzungen gelten die gleichen Regeln.
==4. Sitzungsleitung==
Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter von der Mehrheit der anwesenden
Vorstandsmitglieder bestimmt.
==5. Abstimmungen und Beschlüsse==
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der
Vorstandsmitglieder.
===5. (a) Umlaufbeschlüsse===
Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb fernmündlich und fernschriftlich von Vorstandssitzungen
möglich. Die Beschlüsse sind dokumentarisch festzuhalten.
==6. Anträge während der Vorstandssitzung==
Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden,
wenn sie von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden und wenn dem nicht von der
Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.
==7. Rederecht==
Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der
Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu in telefonischen
Sitzungen eine kurze Wortmeldung. Sie ist zulässig, wenn über den zu behandelnden
Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in
der Reihenfolge der Meldungen. Worterteilung soll in einer Sache höchstens dreimal an den
gleichen Redner erfolgen. Die Redezeit in der Aussprache sollte drei Minuten pro Redner nicht
überschreiten. Zur Begründung von Anträgen kann dem Antragssteller eine Redezeit von fünf
Minuten eingeräumt werden. Die Regelung kann analog auf Gäste angewandt werden.
==8. Ordnungsmaßnahmen==
Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom
Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während
einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes
hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden.
Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der
Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung
gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so
kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.
==9. Protokollführung und Beurkundung==
Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung
aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt. Das Protokoll ist von einem hierfür
bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der Vorsitzende, oder
sein Stellvertreter. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu
archivieren. Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die
Stimmen die zur Entscheidung eine Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein
Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl.
Diskussionsbeiträge werden unpersonalisiert stichpunktartig festgehalten.
==10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten==
Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet. Er verwaltet
die Mitglieder und sichert die Daten. Allen Vorstandsmitgliedern soll der Zugriff auf
Mitgliedsdaten möglich sein. Die Verwaltung erfolgt im Wesentlichen elektronisch.
==11. Aufgabenverteilung des Landesvorstandes==
Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Landesverbandes. Der
Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder
unterstützt. Die folgenden Aufgabenbereiche werden zuständigkeitshalber auf die Mitglieder
des Vorstandes verteilt:
*Buchführung, Mitgliederverwaltung und Betreuung der Geschäftsstelle
*Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
*Koordinierung der Arbeitsgemeinschaften
*Technik, Webauftritt und Mailinglistenverwaltung
*Vernetzung und Kontakt zu anderen Organisationen und Vereinen ("Networking")
*Vorbereitung und Durchführung von Vorstandssitzungen inkl. Aufbereitung der
eingegangenen Anträge
Zur Unterstützung und Realisierung der Aufgaben können vom Vorstand entsprechende
Arbeitsgemeinschaften gegründet oder einzelne Piraten beauftragt werden. Für alle
datenschutzrelevanten Fragen und Anfragen ist das Vorstandsmitglied Steffen Thomas als
Datenschutzbeauftragter zuständig.
==12. Tätigkeitsbericht==
Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet über das Jahr hinweg einen Tätigkeitsbericht zu
erstellen und diesen auf dem nächsten Landesparteitag vor zulegen. Form und Umfang ergibt
sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.
==13. Inkraftreten==
Diese Geschäftsordnung tritt am 11.11.2009 in Kraft.
Zuletzt geändert in Vorstandssitzung vom 1. April 2010 (Absatz 5a).
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