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Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2010-04-01

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Hinweis: Dieser Artikel ist veraltet aber hier aus Archivierungsgründen noch vorhanden.

Diese Seite enthält die aktuelle Version der Geschäftsordnung des Vorstandes des LV Brandenburg zur Diskussion und Information. Beschlossen am 01.04.2010.

Geschäftsordnung des Landesvorstandes Piratenpartei Brandenburg – 2009 / 2010 – zu Vorstandssitzungen -

1. Anträge zu einer Vorstandssitzung

Der Landesvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Landesmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über vorstand@piratenbrandenburg.de gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen (die nicht alle behandelt werden können; Auswahl der Themen übernimmt der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss), werden diese auf die nächste Sitzungen verschoben. Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverbandes Brandenburg. Alle Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden.

2. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung

Vorstandssitzungen werden in der Regel eine Woche, spätestens drei Tage vor Beginn mit Ort und Zeit öffentlich bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird mit den bis dahin gestellten Anträgen veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über die Mailingliste Brandenburg und das Landeswiki. (gültig auch für telefonische Sitzungen)

3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Interessierte Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen, sie werden vorab, wie oben angegeben informiert. Gäste können zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die gleichen Regeln.

4. Sitzungsleitung

Zu Beginn der Sitzung wird ein Sitzungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt.

5. Abstimmungen und Beschlüsse

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

5. (a) Umlaufbeschlüsse

Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb fernmündlich und fernschriftlich von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind dokumentarisch festzuhalten.

6. Anträge während der Vorstandssitzung

Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.

7. Rederecht

Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu in telefonischen Sitzungen eine kurze Wortmeldung. Sie ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Worterteilung soll in einer Sache höchstens dreimal an den gleichen Redner erfolgen. Die Redezeit in der Aussprache sollte drei Minuten pro Redner nicht überschreiten. Zur Begründung von Anträgen kann dem Antragssteller eine Redezeit von fünf Minuten eingeräumt werden. Die Regelung kann analog auf Gäste angewandt werden.

8. Ordnungsmaßnahmen

Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.

9. Protokollführung und Beurkundung

Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der Vorsitzende, oder sein Stellvertreter. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren. Protokolliert werden alle angesprochenen Themen. Alle Beschlüsse und die Stimmen die zur Entscheidung eine Sachverhaltes geführt haben, in der Form von ja/ nein Stimmen und den Enthaltungen sowie deren jeweilige Anzahl. Diskussionsbeiträge werden unpersonalisiert stichpunktartig festgehalten.

10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten

Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet. Er verwaltet die Mitglieder und sichert die Daten. Allen Vorstandsmitgliedern soll der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein. Die Verwaltung erfolgt im Wesentlichen elektronisch.

11. Aufgabenverteilung des Landesvorstandes

Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Landesverbandes. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Die folgenden Aufgabenbereiche werden zuständigkeitshalber auf die Mitglieder des Vorstandes verteilt:

  • Buchführung, Mitgliederverwaltung und Betreuung der Geschäftsstelle
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Koordinierung der Arbeitsgemeinschaften
  • Technik, Webauftritt und Mailinglistenverwaltung
  • Vernetzung und Kontakt zu anderen Organisationen und Vereinen ("Networking")
  • Vorbereitung und Durchführung von Vorstandssitzungen inkl. Aufbereitung der

eingegangenen Anträge Zur Unterstützung und Realisierung der Aufgaben können vom Vorstand entsprechende Arbeitsgemeinschaften gegründet oder einzelne Piraten beauftragt werden. Für alle datenschutzrelevanten Fragen und Anfragen ist das Vorstandsmitglied Steffen Thomas als Datenschutzbeauftragter zuständig.

12. Tätigkeitsbericht

Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet über das Jahr hinweg einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen auf dem nächsten Landesparteitag vor zulegen. Form und Umfang ergibt sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.

13. Inkraftreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 11.11.2009 in Kraft. Zuletzt geändert in Vorstandssitzung vom 1. April 2010 (Absatz 5a).