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→7. Abstimmungen
==7. Abstimmungen==
*Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestellt, wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand verpflichtet sich in besonderer Weise neue direktdemokratische Methoden zu erproben.
== 8. Umlaufbeschlüsse ==