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Kreisverband HVL/GO

4 Bytes entfernt, 23:07, 19. Mai 2010
9. Protokollführung und Beurkundung
*1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. Das Protokoll ist zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind zu archivieren.Das Protokoll wird an alle Mitglieder des Kreisverbandes Havelland per EMail zugesandt, sofern die Emailadresse bekannt ist.
*2. Der Vorstand verpflichtet sich, sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll der live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen..Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.
==10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten==
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