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Bearbeitungen
Änderungen
→TOP 4: Behandlung § 17 Abs 1 Entwurf 4
:e) einem Vertreter des Basisrates.
:<s>Sofern Beisitzer gewählt werden, hat ein Besitzer die Funktion des Vertreters des Basisrates. Das Vorschlagsrecht hierzu hat der Basisrat</s>.
:(2) Der Landesverband Brandenburg wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder und einem anderen Mitglied des in Absatz 1, ausgenommen dem Vertreter des Basisrates, aufgeführten Landesvorstandes vertreten. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.