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Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

3 Bytes entfernt, 18:11, 25. Jul. 2010
K
§ 3 Versammlungsleiter: KNG-Kongruenz der Worte "einer Vertagungen" wurde hergestellt.
(3) Der Versammlungsleiter kündigt Beginn und Ende von Sitzungsunterbrechungen sowie den Zeitpunkt der Neuaufnahme der Versammlung nach einer Vertagungen Vertagung an.
(6) Grundsätzlich stellt der Versammlungsleiter die Ergebnisse von Abstimmungen fest, sofern dafür nicht der Wahlleiter ausdrücklich vorgesehen ist. Er kann den Wahlleiter grundsätzlich oder für konkrete Abstimmungen beauftragen, ihn bei der Feststellung von Abstimmungsergebnissen zu unterstützen.
 
==='''§ 4 Protokollführung'''===
1.746
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