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Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

2 Bytes entfernt, 18:39, 25. Jul. 2010
K
§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen: Leerzeichen beseitigt.
(2) Hat ein Kandidat bereits ein Amt in der Piratenpartei, einschließlich aller Gliederungen, inne oder ist er Mandatsträger in einer Kommunal- oder Volksvertretung , so stimmen die Mitglieder der Versammlung darüber ab, ob eine gleichzeitige Ausübung durch diesen Kandidaten zulässig sein soll. Lehnt sie ab, so wird der Kandidat von der Kandidatenliste gestrichen. Diese Regelung gilt nicht für Versammlungsämter. Diese Regelung ist unbeachtlich, wenn der Kandidat nach der Wahl zurücktritt oder die Mehrfachausübung von der Versammlung gebilligt wird.
(5) Einer Abstimmung nach Abs 2 bedarf es nicht, wenn die Amtszeit des Kandidaten am Wahltag endet.
 
==='''§ 10 Wahlen zu Parteiämtern'''===
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