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Diskussion:Archiv/AG Satzung/GO-Beschlussvorlage

1.622 Bytes hinzugefügt, 11:26, 26. Jul. 2010
Anmerkungen
''(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte.''
soll nach dem letzten Wort „''Stimmkarte''“ ergänzt werden um die Worte „''sowie die für geheime Wahlen benötigten Stimmzettel''“.}} *Dieses kann zu Problemen führen, wenn die Anzahl der "vor Beginn der Versammlung ausgeteilten Stimmzettel" nicht ausreichen. Daher werden üblicherweise Stimmkarten ausgegeben, die während des gesamten Parteitages als Ausweis dienen, auch zum Erhalt der benötigten Stimmzettel. Eine Aufzeichnung des Abstimmungsverhaltens - wie beim LPT 2009.2 - ist übrigens unzulässig. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST) 
==Wahlen==
{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
'''Begründung'''<br>
Nach der bisher vorgeschlagenen Fassung kann ein Kandidat nicht für ein Vorstandsamt kandidieren, wenn sich die Versammlung gegen eine Ämterkumulation ausspricht. Er müsste vor Bekanntgabe der Kandidatur von seinem bisherigen Amt zurücktreten. Würde er nicht ins Vorstandsamt gewählt werden, hätte er somit aber gar kein Amt mehr inne.}}
 
{{OrangeBox2|1=§ 9 Notwendige Beschlußfassungen vor Wahlen|2=
'''Begründung'''<br>
Meiner Meinung nach sollte dem Kandidaten im Falle einer Wahl noch einen Monat lang die Möglichkeit gegeben sein, sein bisheriges Amt weiterhin auszuführen, um die laufenen Geschäfte an seine Kollegen im entsprechenden Amt abzugeben. Eine Übergangszeit muss gegeben sein.}}
 
*Anmerkung: Insbesondere wegen der allgemeinen Personalknappheit sollte einem Kandidaten zugestanden werden, seinen (verbindlichen) Rücktritt vom Amt in einer anderen Gliederung innerhalb einer angemessenen Frist von acht Wochen zu erklären. Das erlaubt der betroffenen Gliederung, ohne Eile eine Mitgliederversammlung einzuberufen und eine Nachwahl durchzuführen. Verbindlich wird dieser Rücktritt durch entsprechende Erklärung, die zu Protokoll genommen wird. Ein Rücktritt vom Rücktritt gibt es nicht. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
 
{{OrangeBox2|1=§ 10 Wahlen zu Parteiämtern|2=
: ''b) in Stichwahlen die relative Mehrheit''
''der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Dabei bleiben Enthaltungen und ungültige Stimmen unberücksichtigt.''}}
 
*Anmerkung: Diese Änderung erscheint unlogisch, außerdem gibt es eine gültige Wahlordnung in der Landessatzung.--[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
 
{{OrangeBox2|1=§ 10 Wahlen zu Parteiämtern|2=
''(3a) Wird von der Versammlung beschlossen, mehrere Stellvertreter zu wählen, können diese durch Einzelwahl oder Gesamtwahl gewählt werden.''}}
 
*Anmerkung: Eigentlich gibt es keine "stellvertretende" Vorsitzende. Es gibt 1.,2.,3. n. Vorsitzende. Eine Bezeichnung der Ämter ist offen, da sie in der Satzung nicht geregelt ist. --[[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
 
{{OrangeBox2|1=§ 11 Offene und geheime Wahl|2=
''Die Wahl des Schiedsgerichts kann zusammen mit der Wahl der Ersatzschiedsrichter in einer Gesamtwahl passieren.''}}
 
*Laut SGO §2(2) sind die Ersatzschiedsrichter "in einer weiteren Wahl" zu bestimmen. Eine gemeinsame Wahl ist daher ausgeschlossen. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] 11:26, 26. Jul. 2010 (CEST)
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